Die UWG erhält von der Stadt Kaarst keine ausreichenden Antworten zu den von der Bevölkerung als Schandfleck empfundenen Großwerbeflächen
Die Fragen die uns bewegten:
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Sie das ästhetische Empfinden vieler Büttgener Bürger über diesen Schandfleck im Ortseingang? - Wer
hat die Anlage trotz Wissens um die Neufassung gem. § 5 genehmigt? - Welche
Gebühr musste dafür entrichtet werden? - Welche
Firma betreibt diese Werbeanlage?
Die komplette Anfrage der UWG vom 28.9.09 mit den Fragen können
Sie hier lesen
Die Antwort der Stadt Kaarst vom 30.9.09 können Sie hier
lesen
Für uns
ist nicht akzeptabel, dass die Stadt Kaarst unsere Fragen 1) und 2) nicht und
die Frage 3) nur ansatzweise beantwortet hat.