Bundesverwaltungsgericht kippt Planfeststellungsbeschluss für Bau einer Höchstspannungsfreileitung. Neusser Initiative freut sich über ersten Erfolg.
Es ist ein unerwartetes Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach der Krefelder Klage den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung für rechtswidrig erklärt. Im Kern kritisiert das Gericht, dass die Folgen für Mensch und Umwelt nicht ausreichend geprüft worden seien und der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung eshalb formal rechtswidrig sei. Jetzt muss die Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt und ein neuer Planergänzungsbeschluss erlassen werden.
Die 7,4 Kilometer lange Höchstspannungsfreileitung dient einem Lückenschluss im 380-kV Netz. Auf einem Teilstück verläuft sie unmittelbar am Ortsrand Krefeld und kommt dort der Wohnbebauung bis auf gut 30 Meter nahe. Die Stadt hatte das Klageverfahren angestrengt, um zu erreichen, dass die Leitung als Erdkabel verlegt oder alternativ von der Wohnbebauung abgerückt wird. Eine unterirdische Kabelführung fordert auch die Bürger-Initiative „Pro Erdkabel“ für den Trassenabschnitt zwischen Holzheim und Reuschenberg. Bauherr in beiden Fällen: die Netzbetreibergesellschaft Amprion.
Willi Traut, Sprecher der Reuschenberger Bürgerinitiative, verfolgt das Verfahren mit Interesse. „Das ist das erste Mal, dass ein Kläger in leipzig nicht sofort vor Gericht verloren hat“, sagt er. Denn das Bundesverwaltungsgericht ordne seiner Beobachtung nach dem Gemeinwohl andere Belange unter. Die Leitung in Krefeld, eine Nebenleitung zur geplanten Stromautobahn, sollte schon kommenden April in Betrieb gehen. Das liegt nun erst einmal auf Eis bis nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Planergänzungsverfahren
neu entschieden wird.
Konkret verlangt das Gesetz für Höchstspannungsfreileitungen ab einer gewissen Länge und Nennspannung eine Vorprüfung zur Klärung der Frage, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Bezirksregierung hatte aber auf Basis eines von Amprion vorgelegten Gutachtens erhebliche Belastungen der Wohnbevölkerung mit elektromagnetischen Feldern verneint, weil nach Ansicht der Behörde die maßgeblichen Grenzwerte unterschritten würden.
Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Höchstspannungsfreileitung im Bereich des RheinKreises läuft seit einem Jahr, allerdings wurde von der Bezirksregierung noch kein Erörterungsterrnin angesetzt, bei dem die Einwände auch der Bürger diskutiert werden. Traut will dann dabei sein. Aktuell haben ihm 800 Bürger die Vollmacht erteilt, in dem Verfahren ihre Interessen zu vertreten.
Quelle : ngz 131219