Kaarst (NGZ). Kaarst (cp) Die Kaarster UWG schlägt vor, dass die Nordkanalentschlammung nicht nur durch betroffene Bürger und die Stadt, sondern durch alle so genannten Erschwerer finanziert wird.
„Wir fordern Nordkanalverband, Verwaltung und CDU auf, die Kosten für die Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen einschließlich der Entschlammung, wie früher auch, auf die Erschwerer zu verteilen. Diese wurden beispielsweise 1980 aufgrund des Runderlasses des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 1. März 1970 ausgearbeiteten Veranlagungsrichtlinien wie folgt ermittel“, so UWG-Mitglied Mechthild Lorenz.
Erschwerer des Nordkanals seien: 47 800 Einwohner (davon aus Kaarst: 36 550, aus Korschenbroich: 8 100, aus Neuss: 3 150). Außerdem der Abwasserzweckverband Nordkanal und das Landesstraßenbauamt und die Bundesstraßenverwaltung. Das seitliche Einzugsgebiet der Binnenentwässerungsgräben betrage insgesamt 3 765 Hektar, davon entfielen 2 655 Hektar auf Kaarst.
„Wir sind entsetzt, dass Nordkanalverband, Stadtverwaltung und CDU diese durchgängige Veranlagungsrichtlinie für den Nordkanal einfach ignorieren. Stattdessen will man mit einer völlig neu geschaffenen, unsozialen 80 : 20 Kostenaufteilung lediglich 900 Bürger für kommunale Fehlplanung und Versäumnisse der letzten 45 Jahre mit 1,8 Millionen Euro belasten. Denn erst die seit Jahren versäumte Entschlammung macht diese 900 Bürger zu Betroffenen“, meint Lorenz.
Quelle: NGZ