Pressemitteilung der UWG Kaarst zum Thema „Kampf dem Schlamm“ im Nordkanal.
Die UWG Kaarst begrüßt es, dass sich auch die Vorsitzenden des Arbeitskreises Grundwasser im Förderkreis Holzbüttgen Jürgen Kallmann und Dr. Manfred Thiele sowie der Vorsitzende des Förderkreises Franjo Rademacher nun endlich ernsthaft und tatkräftig für eine langjährige Forderung der UWG, nämlich die Entschlammung (Grundräumung) des Nordkanals, einsetzen. Sie demonstrierten sogar in einem Selbstversuch, wie dramatisch sich die Schlammproblematik zugespitzt hat. Aufgrund der extremen Mächtigkeit der Schlammschicht können sich Menschen ohne fremde Hilfe daraus nicht mehr befreien. Die immer dringender werdende Grundräumung, auch zur Lösung der Grund- und Hochwasserproblematik nach starken Regenfällen, wird dadurch immer offensichtlicher. Nach Meinung der UWG kann es nicht mehr hingenommen werden, daß die Entschlammung des Nordkanals weiterhin an der Finanzierung scheitert.
Die UWG begrüßt daher die Aussage von Herrn Dr. Thiele: „Die Lösung des finanziellen Problems in Kaarst kann nur, wie zum Beispiel bei anderen Gemeinden, über eine entsprechende Gebührenordnung des zuständigen Wasser- und Bodenverbandes gelöst werden….“.
Erstaunlich ist jedoch, dass gerade der Förderkreis Holzbüttgen mit dem Arbeitskreis Grundwasser die bisherige Mogelpackung der Stadt Kaarst zur Finanzierung der überfälligen Grundräumung mit 80 % Bürgerbeteiligung voll unterstützt und mitgetragen hat. Für die UWG war es stets völlig unverständlich, daß die Beseitigung des Schlammes, welcher auch von den sog. „Erschwerern“ verursacht wurde, von angeblich nur ca. 2.000 Betroffenen finanziell getragen werden soll.
Als Erschwerer bezeichnet man all die, die Abwasser bzw. Niederschlagswasser in den Kanal einleiten (z.B. Erftverband, angrenzende Städte usw.).
Mit seiner neuerlichen Aussage hat Herr Dr. Thiele absolut Recht, der zuständige Wasser- und Bodenverband, also der Nordkanalverband, muß hier in seine Pflicht genommen werden. Dieser hat seit Jahrzehnten die Initiative der UWG Kaarst, nämlich eine Gebührenanpassung der sog. „Erschwerer“ vorzunehmen, abgelehnt.
Eine sträfliche Unterlassung!
Denn durch eine Gebührenanpassung, verantwortungsvolle Haushaltsführung und entsprechende Rücklagenbildung wäre die Finanzierung der Entschlammung längst solidarisch zu finanzieren gewesen.
Der Verband ist von 1961 bis 1996 seiner gemäß Satzung vorgeschriebenen Grundräumung nicht nachgekommen. Er hat die sog. Erschwerer mit niedrigen Beiträgen verwöhnt und fühlt sich heute finanziell für eine Grundräumung nicht mehr zuständig.
So sagt der Vorsitzende des Nordkanalverbandes, unser Bürgermeister Franz-Josef Moormann,: „ .. wir haben Alles richtig gemacht .. !“
UWG Kaarst
101022