Es bestehen laut Schreiben der GVV Kommunalversicherung vom 25.01.2011 haftungsrechtliche und strafrechtliche Risiken für den Nordkanalverband.
Für die UWG ist es nicht nachvollziehbar, dass die Antwort des GVV vom 25.01.2011 erst mit der Einladung zur Verbandsausschußsitzung an die Mitglieder weitergeleitet wurde.
Wir hätten es sehr begrüßt, wenn das Schreiben aufgrund seiner Brisanz unverzüglich an die verantwortlichen politischen Gremien übermittelt worden wäre.
An den Vorsteher
des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal
Herrn Franz-Josef Moormann
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Antrag zur nächsten Sitzung des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal am 03.05.2011
Sehr geehrter Herr Verbandsvorsteher Moormann,
wir bitten Sie, in der nächsten Sitzung des Verbandsausschusses am 03.05.2011 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:
1. Der Nordkanalverband leitet umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der akuten Gefahren aufgrund des verschlammten Nordkanals ein.
2. Die dazu notwendige Berücksichtigung im Haushalt ist gem. § 26 Abs. 1 und 2 der Satzung vorzusehen.
Begründung
Mit dem Einladungsschreiben vom 04.04.2011 zu der Sitzung des Verbandsausschusses am 03.05.2011 ist uns ein Schreiben der GVV Kommunal Versicherung VVaG vom 25.01.2011 an den Wasser- und Bodenverband Nordkanal zur Kenntnis gegeben worden. Inhaltlich wird die Situation des verschlammten Nordkanals zum Anlass genommen, um für den Ernstfall auf das erhebliche haftungsrechtliche und strafrechtliche Risiko für den Nordkanalverband hinzuweisen.
Auf Grund dieser Sachlage ist die UWG durch ihre Mitgliedschaft im Verbandsausschuss nicht weiter bereit, die angesprochenen Risiken mit ihren rechtlichen Folgen für die Einzelmitglieder zu übernehmen.
Da Gefahr im Verzug ist, muss schnell gehandelt werden und die sofortige Entschlammung des Nordkanals erfolgen. Die hierfür notwendigen Mittel sind über einen Nachtragshaushalt sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Rüdiger
110415