Antrag Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal

Hier finden Sie den Antrag der UWG Kaarst zur nächsten Sitzung des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moormann,

ich bitte Sie, in der nächsten Sitzung des Verbandsausschusses den folgenden Antrag der UWG zu beschließen:

Auf Grund der erst jetzt dokumentierten Gefahrenquelle Nordkanal werden
sofort die ausgesetzten Pflegemaßnahmen (Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes, § 90 Landeswassergesetz, § 2 Wasserverbandsgesetz) wieder aufgenommen und durchgeführt.

Begründung

Gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung und § 1 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes dient der Verband dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder.

Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht hat der Nordkanalverband für geordnete Verhältnisse im Nordkanal zu sorgen und Gefahren für öffentliche Ordnung und Sicherheit abzuwenden. Geschieht dies nicht, gehen die Verantwortlichen im Rahmen eines Unterlassungsrisikos ein hohes strafrechtliches Risiko ein, wenn Mensch und Tier an dem Gewässer Schaden an Leib und Leben nehmen.

Wegen bisher unterlassener bzw. nicht ausreichender Pflegemaßnahmen im und am Nord-kanal liegt nunmehr ein hohes Gefährdungspotential vor. Der Nordkanal ist eine Gefahr für Mensch und Tier. Der seichte und träge Wasserverlauf verschleiert die wahren Gefahren insbesondere für Kinder.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch noch mindestens 2000 Häuser in ihrem Bestand gefährdet sind.

Schadensereignisse sind bereits öffentlich dokumentiert und als Anlage beigefügt:

1. Leserbrief NGZ vom 5.10.2010 „Versunken – Gefahrenquelle am Nordkanal“
Bereits 2005 ist ein Mann, der beauftragt war, Schlamm sowie Grünaufwuchs im Kanalbett – ohne persönliche Sicherung – zu entfernen, bis zur Brust im Schlamm des Nordkanals versunken. Erst nach vielen Versuchen konnte er von seinen Kollegen
befreit werden.

2. Interview NGZ vom 4.10.2010 „Kampf dem Schlamm“
Zur Demonstration der Schlammenge und Schlammtiefe ist der Vorsitzende des
Förderkreises Holzbüttgen bei einem Selbstversuch in dem dichten, stinkenden,
schwarzen Schlamm 1,20 m tief eingesunken. Auch ihm wäre es unmöglich gewesen, sich ohne fremde Hilfe aus dem Morast zu befreien.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Tückmantel
101119

Anlagen: 2 Presseberichte

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