Presseartikel der NGZ vom 11.08.2011
Kaarst (NGZ). Die Unabhängige Wählergemeinschaft Kaarst hat
Bürgermeister Franz-Josef Moormann gebeten, die Umsetzung
der Dichtheitsprüfung ruhen zu lassen, bis alle offenen
rechtlichen und formalen Fragen zum Thema geklärt sind.
Für viele Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen ist er so etwas wie eine Kampfansage: der Paragraf 61 a des Landeswasssergesetzes. Über Sinn und Unsinn, Rechtmäßigkeit und Abwicklung der dort gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen wird viel diskutiert, auch im Internet. Jetzt hat die UWG Kaarst Bürgermeister Franz-Josef Moormann in einem Brief gebeten, die Umsetzung der Dichtheitsprüfung „zum Wohle der Bürger“ ruhen zu lassen, bis alle dort aufgeworfenen Fragen geklärt sind.
Fehlende EU-Richtlinien
Zur Erinnerung: In Kaarst hat die Verwaltung einen Vorschlag zur Vorgehensweise bei der Umsetzung der Prüfung von einem externen Ingenieurbüro ausarbeiten lassen. Anfang Juli entschied der Rat und setzte eine entsprechende Satzung in Kraft. Demnach wird das Stadtgebiet in neun Bereiche unterteilt. Die Reihenfolge der Prüffristen ergibt sich aus dem Alter der Kanäle, dem Kanalzustand, dem Stand der Sanierung der öffentlichen Kanalisation und der Grundstücksanzahl. Ein Teilgebiet umfasst im Schnitt 1200 Grundstücke. Die Fristen sind von 2014 bis 2022 gestaffelt.
„Wie man dem Internet entnehmen kann, bestehen erhebliche Bedenken gegen die Umsetzung der Dichtheitsprüfung gemäß Paragraf 61 a Landeswassergesetz“, sagt jetzt UWGFraktionschefin Anja Rüdiger. Die Einwände seien teils formaler Natur. So fehlten zum Beispiel EU-Richtlinien und eine bundeseinheitliche Regelung. Zudem gebe es schwerwiegende sachliche Bedenken gegen mögliche Prüfverfahren. Auch werde die zwingende Notwendigkeit für die Maßnahmen begründet bestritten.
Franz-Josef Moormann sieht das anders: „Zunächst einmal ist Kaarst Grundwassergebiet“, sagt er. „Im Wasserwerk in Driesch wird Trinkwasser aus der Erde gepumpt und das muss sauber sein, was einer permanenten Überwachung bedarf.“ Die öffentliche Hand sei dazu als Betreiber von Kanalanlagen ohnehin verpflichtet. Und auch die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen sei nach umweltschutzrechtlichen Grundsätzen vollkommen regelkonform.
„Da“, sagt Moormann, „gilt nämlich das Verursacherprinzip. Der Grundstückseigentümer muss dafür Sorge tragen, dass sein Kanalstück dicht ist und keine Giftstoffe über das Abwasser in den Boden gelangen.“ Dabei könne jeder selbst bestimmen, wie und durch welches Unternehmen er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Was möglicherweise fehlende EU-Richtlinien betreffe, müsse an anderer Stelle geprüft werden. „In Kaarst haben wir die Satzung erst vor wenigen Wochen beschlossen. Deshalb müssen wir sie jetzt auch vollziehen.“
Info :
Aufgaben der Stadt
Die Tätigkeit der Verwaltung in Bezug auf die Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken soll sich in Kaarst im Wesentlichen auf das fristgerechte Einfordern und Verwalten der Dichtheitsprüfungen sowie die gesetzlich vorgesehene Unterrichtung und Beratung beschränken.
Für diese „Grundberatung“ werden bei der Stadt entsprechende Telefonplätze eingerichtet.
Julia Hagenacker (11.08.2011)