Entwicklung von Hüngert II
Es ist richtig, das wertvolle Gebiet Kaarster Kreuz (ehemals Hüngert II) einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Man hätte erwarten können, dass man das Gebiet erschlossen, ein Konzept für eine leistungsfähige Verkehrsanbindung erstellt und ein tragfähiges Nutzungskonzept entworfen hätte.
Unter diesen Voraussetzungen hätte man dann werben können, um entsprechendes Gewerbe hier anzusiedeln.
Leider hat man diesen Weg nicht beschritten.
Man hat sich von vorne herein auf die Ansiedlung eines konkreten Betriebes beschränkt, auf des-sen Ansiedlung man alles ausrichtet. Eine solche Vorgehensweise ist grundsätzlich denkbar, wenn die Voraussetzungen stimmen.
In diesem Fall stimmen sie aber nicht.
Denn wir wissen nicht, ob die bisher mit großem Tamtam planungsrechtlich durchgesetzte Ohrenbrücke überhaupt kommen wird. So ist die Finanzierung unklar, es ist nicht plausibel darzulegen, dass die einstreifige Verkehrsführung auf der Brücke den zu erwartenden, bisher aber nicht genau bekannten, Kfz-Verkehr überhaupt bewältigen kann. Vielleicht muss auf der Neersener Straße von der Stadt Kaarst eine zusätzliche Fahrspur auf eigene Kosten errichten werden. Die Höhe der Fahrbahn ist z.Z. nicht festlegbar, man weiß also nicht, wie der notwendige Abstand zwischen Fahrbahn und Hochspannungsleitung gewährleistet werden kann. Hochspannungsmasten müssen einen besonderen Aufprallschutz erhalten, die K37n kann nicht in der notwendigen Breite errichtet werden. Man weiß allerdings, dass die Feuerwehr diese Brücke für Einsätze im Gewerbegebiet nicht nutzen will.
Kurzum:
Ein Bebauungsplan 100 ist sinnlos solange das Verkehrsproblem nicht gelöst ist. Und da die Rea-lisierung der Ohrenbrücke nicht gesichert und auch nicht wahrscheinlich ist, muss ein Alternativkonzept entworfen werden, das eine Nutzung des Gewerbegebietes Kaarster Kreuz auch ohne diese Brücke erlaubt. Alternativ müssen auch überzeugende Anreize geschaffen werden, damit das Möbelhaus eine Erweiterung am bestehenden Standort umsetzt.
Gefordert ist also ein nachhaltiges Gesamtkonzept für die gewerbliche Entwicklung dieses Gewerbegebietes. Der vorliegende BPlan 100 hingegen ist nur punktuell entwickelt und stützt seine Planung größtenteils auf nicht gesicherte Annahmen.
Diese Planung kann von der UWG so auf keinen Fall mitgetragen werden.