Eine Reflektion auf den neuesten Angang in Sachen unsicherer Finanzierungen ….
Nun ist die Katze aus dem Sack.
Ursprünglich sollte die Stadt Kaarst nur Planrecht für die geplante K 37n schaffen und jetzt soll sie sich an den Kosten für ihre Erstellung beteiligen.
Hierzu ist Folgendes zu sagen:
Das bisher vorgelegte Konzept für die als Brückenbauwerk (sogenannte Ohrenbrücke) ge-plante K 37n lässt nicht erkennen, dass die zu erwartenden Verkehrsströme hierüber über-haupt bewältigt werden können. Denn immerhin sollen vier Verkehrsströme über die eine enge Spur im „Ohr“ geleitet werden.
Bei den Kosten für diese Baumaßnahme handelt es sich um Investitionen, die nach Para-graph 14, Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erst vorgenommen wer-den dürfen, wenn Kostenberechnungen, Gesamtkosten, Folgekosten und die jährlichen Haushaltsbelastungen ausgewiesen sind. Aber all das liegt nicht vor. Keiner weiß, ob die im Raume stehenden 15 Millionen Euro wirklich ausreichen. Wer übernimmt eventuelle Mehr-kosten? Wer übernimmt die Kosten für bisher noch nicht genau definierte Zusatzleistungen?
Würde so verfahren, wie es in den Medien dargestellt wird, brauchen wir dann noch einen Rat der Stadt Kaarst, zu dessen vornehmsten Aufgaben eigentlich eine verantwortungsvolle Planung der Ausgabe der Haushaltsmittel, also von Steuermitteln, gehört?