Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt rechtswidriges Verhalten der Stadt Kaarst fest
10/2019
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom Frühjahr dieses Jahrs festgestellt, dass die Stadt Kaarst rechtswidrig ein Auskunftsersuchen des Ratsmitgliedes Rolf Weyers (UWG) abgelehnt hatte. Rolf Weyers: „Für mich und die UWG ist das ein großer Erfolg, der zeigt, dass man sich als Ratsmitglied erfolgreich wehren kann.“
Was war passiert?
Nach der Gemeindeordnung kontrolliert der Rat und seine Mitglieder das Verwaltungshandeln der Stadt Kaarst. Der UWG war aufgefallen, dass im Jahresabschluss 2015 der Stadt Kaarst Wertberichtigungen in Millionenhöhe vorgesehen waren. Konkret bedeutet das, Forderungen in dieser Höhe sollen nicht erhoben werden!
Statt konkreter Auskunft wurde das Begehren auf Aufklärung unter Berufung auf das Steuergeheimnis und den Datenschutz von der Stadt Kaarst abgelehnt.
Trotz der fehlenden Angaben zu dem vor genannten Sachverhalt nahm der Stadtrat, gegen die Stimmen der UWG, die Jahresrechnung 2015 mehrheitlich an.
Rolf Weyers sah sich in seinen Rechten verletzt und verklagte die Stadt Kaarst.
Mit Erfolg!
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte fest, dass das Verhalten der Verwaltung, den Ratsmitgliedern der UWG keine Auskunft zu erteilen, rechtswidrig war. Eine nachträgliche Auskunft wurde jedoch mit dem Hinweis auf den Ratsbeschluss durch das Verwaltungsgericht verwehrt.
Rolf Weyers: „Schade, dass ich den Sachverhalt 2015 nicht mehr aufklären konnte. Aber der Haushaltsentwurf 2020 der Stadt Kaarst sieht wieder Wertberichtigungen in immenser Höhe vor, die uns Ratsmitgliedern nun im Einzelnen erläutert werden müssen.
Als UWG stehen wir für Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, denn das sind wir unseren Bürgern schuldig. Es geht schließlich um Ihr Geld.