Kaarst (NGZ). Die UWG Kaarst hat auf ihrer diesjährigen Klausurtagung die Eckpunkte für die heute Abend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss startenden Etatberatungen festgelegt.
Die positive wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der guten Konjunkturlage rechtfertigt nach Meinung der UWG eine Steuersenkung. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sollen jeweils auf den Stand des Jahres 2010 zurückgesetzt werden. Damit, heißt es, ergebe sich für die Bürger eine Entlastung trotz steigender Energiekosten, zeitgleich werde die Kaufkraft gestärkt. Die Gewerbesteuer soll aus Sicht der UWG auf den Hebesatz, der vom Land zur Ermittlung der Finanzstärke einer Kommune zugrunde gelegt wird, festgelegt werden. Eine Gewerbesteuersenkung bedeute zugleich eine Gegensteuerung zu der vom Land geplanten Abundanzumlage.
Wesentliches Thema bei der UWG ist auch die Entwicklung der Gewerbegebiete im Hüngert. Diese müsse auf einen langfristigen Erfolg ausgerichtet sein, heißt es. Deshalb solle in den Überlegungen zur Rahmenplanung zum Beispiel auf die Ansiedlung von Unternehmen zur Erzeugung von „Erneuerbaren Energien“ Wert gelegt werden. Entschieden abgelehnt wird jedoch die im Haushalt mit rund 12 Millionen Euro veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für den Bau der K37n und der „Ohrenbrücke“. Diese Mittel, sagt die UWG, müssten im Kreishaushalt veranschlagt werden. Die Stadt Kaarst müsse lediglich Planrecht schaffen.
Nach wie vor besteht die Unabhängige Wählergemeinschaft darauf, dass die seit Jahren geforderte Entschlammung des Nordkanals in Angriff genommen wird. Außerdem werden die Nutzungen der Schulgebäude in Kaarst thematisiert. Nach Meinung der UWG muss zunächst ein schlüssiges Konzept zur nachhaltigen Verwendung aller Gebäude erarbeitet werden. Daher lehne man zu diesem Zeitpunkt unter anderem den Abriss der Albert-Schweitzer-Schule an der Bussardstraße ab.
Quelle: NGZ