Kaarst (wz-newsline, 10.02.2012). Die Klausurtagung der UWG Kaarst war durch den Leitsatz „nur das Geld auszugeben, welches man zur Verfügung hat“ und trotzdem erhebliche Verbesserungen für den Standort Kaarst herauszuarbeiten, geprägt.
Nach Meinung der UWG rechtfertigt die positive wirtschaftliche Entwicklung, dass die Hebesätze der Grundsteuern A und B jeweils auf den Stand des Jahres 2010 zurückgesetzt werden. Ein wesentliches Thema war auch die Entwicklung der Gewerbegebiete im Hüngert. Diese müsse auf einen langfristigen Erfolg ausgerichtet sein. Ein zeitgemäßer Ansatz solle im Vordergrund stehen, wie zum Beispiel die Ansiedlung von Unternehmen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien. Entschieden lehnt die UWG jedoch die im Haushalt veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für den Bau der K37n und der „Ohrenbrücke“ von nahezu 12 Millionen Euro ab.
Nach wie vor besteht die UWG auch darauf, dass die Entschlammung des Nordkanals in Angriff genommen wird, da dieser seine Vorfluterfunktion nicht mehr ausreichend erfülle und die hohen Grundwasserstände nicht mehr reduziere.
Außerdem wurden die Nutzungen der Schulgebäude in Kaarst thematisiert. Nach Meinung der Unabhängigen Wählergemeinschaft muss erst ein schlüssiges Konzept zur nachhaltigen Verwendung aller Gebäude erarbeitet werden. Daher lehnt die UWG den Abriss der Albert-Schweitzer-Schule an der Bussardstraße ab.
Zudem wurden die Förderung des Breitbandausbaus sowie die Forcierung des Neubaus der Feuerwache in Büttgen diskutiert.