Nordkanal – Gewässerschutz statt Bürgerschutz?

Pressemitteilung der UWG Kaarst:
In dem Artikel in der NGZ vom 29.07.2011 äußert sich der Verbandstechniker des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal, Herr Capito, über die ökologischen Aspekte, die einer Entschlammung des Nordkanals entgegen stehen. Er beruft sich auf die sog. ‘Blauen Richtlinien’ zur Renaturierung von Gewässern.

Hierbei hat Herr Capito jedoch den Hinweis vergessen, dass
lt. dieser Richtlinien der ordnungsgemäße Wasserabfluss, auch bei Hochwasser, sowie
die angrenzenden Flächennutzungen nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Rüdiger: „Wir von der UWG Kaarst können nicht
nachvollziehen, dass ein Verbandsmitarbeiter die satzungsgemäßen Aufgaben
seines Verbandes in Frage stellt und diese in nicht zulässiger Weise lediglich auf
den ökologischen Teil der Richtlinien beschränkt.“

Grünkemeier: „Der Nordkanal ist ein künstliches Gewässer. Seit
seiner Inbetriebnahme hat er das natürliche Entwässerungssystem gestört. Die
Folge war eine Versumpfung der Wiesen.
Heute sollte er jedoch als wesentlicher Bestandteil unseres Entwässerungssystems
als Vorfluter fungieren. Hier liegen die eigentlichen Aufgaben des Verbandes.
Der immer stärker werdenden Vernässung und Versumpfung der Böden in weiten
Teilen von Kaarst kann nur durch eine Beseitigung der enorm angewachsenen
Schlammmassen im Kanal entgegengewirkt werden.“

Rüdiger: „Der
Nordkanal kann seine Vorflutfunktion nicht mehr ausreichend erfüllen, wie die
überfluteten Keller im Kaarster Stadtgebiet nach starken Regenfällen in den
letzten Jahren mehrfach gezeigt haben. Die hier lebenden Menschen werden immer
stärker durch Grund- und Druckwasser gefährdet,
nur weil sich die Verantwortlichen in Verwaltung und Verband mit
fadenscheinigen Argumenten einer Entschlammung in den Weg stellen.“

Grünkemeier:
„ –‘Die Tiere haben ihre Ruhe‘ so die Aussage von Herrn Capito. Was ist jedoch
mit der zunehmenden Unruhe der Bürger? Die Gefährdung der Gesundheit durch
Schimmelbildung und Entwertung des Eigentums der hier lebenden Menschen spielen
für Herrn Capito offensichtlich keine Rolle.“

Die Resonanz auf die jüngst durchgeführte
Unterschriftenaktion der UWG Kaarst ist ein Beleg für den Gefährdungsgrad der
Kaarster und zeigt eindeutig, dass die Belange der Menschen im Vordergrund
stehen müssen. Der unbedingt notwendigen, raschen Entschlammung sind daher, wie
auch in den ‘Blauen Richtlinien‘ vermerkt, ökologische Gesichtspunkte (Renaturierung)
unterzuordnen.

110804

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