Umsetzung der Dichtheitsprüfung gemäß § 61a Landeswassergesetz in der Stadt Kaarst

Brief an Herrn Bürgermeister Franz-Josef Moormann vom 03.08.2011

Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Moormann,

wie
man dem Internet entnehmen kann, bestehen erhebliche Bedenken gegen die
Umsetzung der Dichtheitsprüfung gemäß § 61a Landeswassergesetz. Die Einwände
sind teils formaler Natur. So fehlen EU-Richtlinien und eine bundeseinheitliche
Regelung für die Dichtheitsprüfungen. Das Land NRW ist unverständlicher Weise
hier vorgeprescht. Außerdem werden schwerwiegende sachliche Bedenken gegen mögliche
Prüfverfahren vorgebracht. Auch wird eine zwingende Notwendigkeit für die
Maßnahmen begründet bestritten.

Mittlerweile
haben sich bereits einige Bürgerinitiativen gegen die Durchführung der recht
kostspieligen Maßnahmen gegründet. Informationen hierzu können Sie unter der
Internet-Adresse http://www.alles-dicht-in-nordwalde.de
entnehmen.

Wir
bitten Sie, zum Wohle der Bürger unserer Stadt die Umsetzung der
Dichtheitsprüfungen erst nach Klärung der aufgeworfenen Fragen durchführen zu
lassen. Denn bei der augenblicklichen Sachlage scheint es nicht unmöglich, dass
der Gesetzgeber die bestehenden gesetzlichen Regelungen modifiziert.

Mit
freundlichen Grüßen

Anja Rüdiger

110803

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