Rede vom 04.05.2011 anlässlich der Übergabe der bis dato gesammelten Unterschriften der Kaarster Bürger zum Thema Grundwasser und Nordkanalentschlammung an den Bürgermeister von Kaarst, Herrn Franz-Josef Moormann, als Vorsteher des Nordkanalverbandes.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG Kaarst überreicht Ihnen heute die bis dato zusammengetragenen Unterschriftenlisten der von uns initiierten Aktion zum Thema Grund- und Druckwassergefährdung in Kaarst.
Zu Beginn diesen Jahres informierten uns zahlreiche Bürger über Wasserschäden in den Kellern ihrer Häuser. Die Hinweise kamen fast aus dem gesamten Stadtgebiet, wobei die Vielzahl der an uns herangetragenen Schadensmeldungen alarmierend war.
Um uns einen genaueren Überblick über die Lage zu verschaffen, fingen wir an Unterschriften zu sammeln. Zu unserer Überraschung waren viele Bürger bereit, sich an dieser Unterschriftenaktion zu beteiligen und leisteten direkt ihre Unterschrift unter Angabe von Namen und Anschrift.
Unsere Aktion zeigte, daß unser Grundsatz Bürger für Bürger verstanden und gelebt wird. Viele Bürger brachten sich nämlich aktiv in die Sammlung weiterer Unterschriften ein, um ihre Solidarität mit den bereits betroffenen Bürgern deutlich zu zeigen.
Sie sammelten in Eigeninitiative Unterschriften auf unseren Listen.
Unsere Initiative wurde so zu einer echten Bürgerbewegung.
Die große Akzeptanz aus der Bürgerschaft führte dazu, dass wir zusätzlich Unterschriftenlisten, die dem Solidaritätsgedanken besonders Rechnung tragen, bei lokalen Gewerbetreibenden, vor allem in Vorst und Holzbüttgen, öffentlich auslegen konnten.
Wir danken an dieser Stelle all denen, die uns in dieser für Kaarst so brisanten Problematik unterstützt haben und noch weiterhin unterstützen. Dadurch wird deutlich, wie wichtig dieses Thema und wie groß die Notwendigkeit zu umgehendem Handeln ist.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir übergeben Ihnen heute, vorrangig auch in Ihrer Funktion als Vorsteher des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal, über 900 Unterschriften, die ganz klar verdeutlichen, wie dringend die Einleitung von notwendigen Schritten gegen die Gefährdung durch Grund- und Druckwasser ist.
Zum Handeln sind sowohl der Rat der Stadt Kaarst, als auch der Wasser- und Boden-verband Nordkanal aufgefordert. Denn beide tragen an der heutigen Situation eine Mitverantwortung.
Der Rat der Stadt Kaarst trägt insofern eine Mitverantwortung an der heutigen Situation, da er sich bei seinem Beschluss am 21.06.1972 über den Bebauungsplan Nummer 14, 1. Ergänzung „Holzbüttgen Mitte“ über die Bedenken des Wasser- und Bodenverbandes hinweggesetzt hatte. Dieser mahnte damals an, daß „ durch die zusätzliche Bebauung die Kapazität des Nordkanals als Vorfluter nicht mehr ausreicht“. Diese Bedenken waren ganz offensichtlich gerechtfertigt, wie die überfluteten Keller im Kaarster Stadtgebiet nach starken Regenfällen in den letzten Jahren mehrfach gezeigt haben.
Des Weiteren hat der Wasser- und Bodenverband Nordkanal seit Jahrzehnten seine Aufgaben zur Pflege des Nordkanals nicht mehr wahrgenommen. Hierbei sehen wir als zentrales Problem die Einstellung der Grundräumung an, die für den Bürger nicht vorhersehbar war. Er durfte mit der regelmäßigen Entschlammung rechnen und musste deshalb auch keine besonderen baulichen Schutzmaßnahmen treffen.
Die Bedenken des Verbandes von 1972 und die Aussetzung der Entschlammung durch diesen Verband sind zwei sich grundsätzlich ausschließende Sichtweisen. Eine kompetente fachliche Begründung für dieses widersprüchliche Gebaren wäre sicherlich von allgemeinem Interesse.
Beide Tatsachen begründen möglicherweise heute schon Schadensersatzansprüche der Geschädigten.
Neben der Tatsache, dass der Nordkanal seine Vorflutfunktion nicht mehr ausreichend erfüllt, stellt er auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Leib und Leben dar. Dem Verband ist seit 2000 bekannt, dass sich die Schlammmengen mehr als verdoppelt haben.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das durch unsere Initiative veranlasste Schreiben der Versicherung GVV vom 25.01.2011 an den Wasser- und Bodenverband Nordkanal. Wir halten es daher auch für nicht ausgeschlossen, dass aus dem Kreis der Unterzeichner unserer Listen eine juristische Prüfung der Sachverhalte angestrebt wird.
Auch auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei weiterer Untätigkeit von Rat und Nordkanalverband weist das bereits erwähnte Schreiben der Versicherung eindeutig hin.
Herr Bürgermeister,
wir fordern Sie nunmehr in Ihrer Funktion als Bürgermeister der Stadt Kaarst und als Vorsteher des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal eindringlich auf, Maßnahmen zur Entschlammung und zur nachhaltigen Pflege des Nordkanals umgehend zu veranlassen und für deren Finanzierung Sorge zu tragen.
Eines sollte aber von vorne herein klar sein:
Eine Finanzierung kann nicht über eine verlogene „80:20 Mogelpackung“ erfolgen, die nur wenigen Bürgern die finanzielle Hauptlast aufbürdet. Die Finanzierung muss vorrangig über Verbandsmittel erfolgen, die von den Anrainerkommunen und den Erschwerern aufgebracht werden müssen. Denn
die Kaarster Bürger sind Geschädigte und nicht Verursacher der gegenwärtigen Misere.
UWG Kaarst
110504