PVA – Niederschrift der 3. Sitzung am 17.03.2010

Hier lesen Sie unsere Niederschrift der 3. Sitzung am 17.03.2010

Öffentlicher Teil

TOP 5

Vorhabenbezogener BPlan 99A – Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden:

Sachverhalt:

Erklärung der UWG vorab im öffentlichen Teil: Wir begrüßen einen Nahversorger an diesem Standort.
Unklar sind:
Können die im Verkehrsgutachten beschriebenen Parkplatz Ein- und Ausfahrten wegen der Querverkehre auf der Neusserstr. Überhaupt funktionieren?
Es fehlt eine Betrachtung der Ein- und Ausfahrten der Raiffeisenbank auf der gegenüberliegenden Seite der Neusserstr.
Es wird in der Ergebnisbetrachtung des Verkehrsgutachtens mit wagen Begriffen wie „mit zufriedenstellender (S. 10) und ausreichender (S.11) Verkehrsqualität“ gesprochen. [Die hierzu im Gutachten befindlichen Zeitangaben sind interpretierbar].
Solche Aussagen sind als Grundlage eines Beschlusses unbrauchbar.
Mehrheit des Ausschusses und Verwaltung glauben den Aussagen des Verkehrsgutachtens.
Votum der UWG: NEIN
Votum des Ausschusses: 3 x Nein (1 x UWG), 12 Ja.

TOP 6

Vorhabenbezogener BPlan 99A – Satzungsbeschluss

Votum der UWG: NEIN in Konsequenz zu TOP 5.
Nein der UWG wurde auch mit Beratungsbedarf zu den erst am Vortag eingegangenen zusätzlichen Sitzungsunterlagen begründet.

Votum des Ausschusses: 3 x Nein (1 x UWG), 12 Ja.

TOP 7

Vorhabenbezogener BPlan 99B – Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden:

Votum der UWG: NEIN
Begründung: Es ist fraglich, ob der 99A in der augenblicklichen Form überhaupt realisierbar ist.

Votum des Ausschusses: 3 x Nein (1 x UWG), 12 Ja.

TOP 8

Vorhabenbezogener BPlan 99B – Satzungsbeschluss

Votum der UWG: NEIN in Konsequenz zu TOP 7.
Votum des Ausschusses: 3 x Nein (1 x UWG), 12 Ja.

TOP 9

Bebauungsplan Nr. 6 Kaarst. hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung/Behördenbeteiligung, 2. Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 für die mit den Bebauungsplänen Nr. 99 A + B überplanten Bereichen.

Sachverhalt:
Grenzfragen ungeklärt. Es ist nicht klar, aus welchen anderen BPlänen die Flächen für die Gestaltung der Kreuzung Neusserstr./Maubisstr./Mittelstr. genommen werden.

Wir wollen keine „briefmarkengroßen“ BPläne. UWG ist gegen vorhabenbezogene BPläne, wenn sie zu diesen „Briefmarken“ führen.

Es liegt jetzt eine schriftliche Äußerung der Verwaltung hierzu vor:
„Der o.a. Kreuzungsbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 75 Ost „Rathaus-/ Maubisstraße“, der von einem Gericht für rechtsungültig erklärt wurde. Das bedeutet, dass der im Kreuzungsbereich „darunter liegende“ rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 66 – Kaarst – weiter gilt. Das Planrecht des Bebauungsplanes Nr. 66 – Kaarst – gilt bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 99 A „Neusser Straße/ Mittelstraße“ – Kaarst -. Beide Bebauungspläne setzen den Kreuzungsbereich als öffentliche Verkehrsfläche fest.“

Votum der UWG: NEIN

Votum des Ausschusses: 3 x Nein (1 x UWG), 12 Ja.

TOP 10

Radwegeverbindung Kaarst-Neuss parallel zur Regiobahn

Sachverhalt:
Dies ist ein Vorschlag, der eigentlich haargenau zu unserem Konzept eines „Nordkanalparks“ passen würde.
ABER: Warum muss dieses Projekt in einer Zeit leerer Kassen realisiert werden? Merkwürdigkeiten:
Dem Ausschuss wird nicht das Originalgutachten des Büros Selzer sondern eine von der Verwaltung überarbeitete Fassung vorgelegt.
Es wird bereits von dem Vorhandensein der Ohrenbrücke über den Nordkanal bei geschlossener Gümpgesbrücke ausgegangen. Dieses steht im Widerspruch zum Bürgerwillen.
Votum der UWG: NEIN
Votum des Ausschusses: 2 x Nein (1 x UWG), 2 x Enth., 11 x Ja.

TOP 11

Änderung von Landschaftsplänen

Sachverhalt:
Votum der UWG: Ja.
Votum des Ausschusses: 10 x Ja (auch UWG), 3 x Enth., 2 x Nein.

TOP 12

Widmung Lindenplatz

Sachverhalt:
Es werden Beschränkungen des früheren PVA-Beschlusses gemildert (Lieferfahrzeuge mit Gewicht über 1,5 t werden Zugelassen, Öllieferwagen und Umzugswagen dürfen (nach Einholung einer Einzelgenehmigung) fahren.

Antrag der UWG: In die Liste der Ausnahmen sind aufzunehmen:
Zufahrten zu den Häusern am Lindenplatz (z.B. zur Apotheke) mit Privat-PKW und das Befahren durch Müllwagen ist wie in der Vergangenheit erlaubt.
Votum des Ausschusses zum Antrag der UWG:1 x Ja = UWG, 14 Nein.

Es folgt Abstimmung über Verwaltungsvorschlag:
Votum des Ausschusses: 14 x Ja, 1 x Nein ( UWG).
Votum der UWG: NEIN

TOP 13

Anfrage Bündnis 90….

Sachverhalt: Anfrage bezog sich nur auf Flüsterasphalt, nicht auf Straßenschäden.

TOP 14

Demontage der 110 kV Hochspannungsfreileitung

Sachverhalt:
Antrag der UWG:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich zu gegebener Zeit mit den Nachbargemeinden in Verbindung zu setzen, welche die Verlegung der neuen 380 KV-Leitung als Erdleitung fordern und sich dieser Forderung anzuschließen.
Votum des Ausschusses:3 x Ja (1 x UWG), 1 x Enth., 11 x Nein.

Nachträgliche Ergänzung: Die Bürgerinitiative Reuschenberg hat erreicht (Presse vom 19.03.10), dass nach dem Vorliegen von technologischen Alternativen , aber vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Jahre 2011, die gesetzlichen und rechtlichen Möglichkeiten einer Erdverkabelung mit RWE erörtert werden.

TOP 15

Anfragen der UWG

1. Auf-Pflasterung Marienstr./Nordkanalallee. In unmittelbarer Nähe der Auf-Pflasterung auf der Marienstraße parken auf der westlichen Seite der Marienstr. häufig Lastkraftwagen, welche die Sicht versperren und somit zu einer Verkehrsgefährdung führen. Kann dem durch eine entsprechende durchgezogene Linie abgeholfen werden?
2. Rettungsfahrzeuge mussten wiederholt vor geschlossener Schranke der Regiobahn warten. Sind keine telefonischen Kontakte zwischen Einsatzleitung und Regiobahn möglich, um das zu verhindern?
3. Warum haben Fußgänger und Fahrradfahrer aus Richtung Holzbüttgen nach Kaarst am Kaarster Bahnhof Rot bevor die Regiobahn kommt und Rot, wenn die Regiobahn bereits den Übergang passiert hat, aber die PKW in beiden Fällen von Holzbüttgen nach Kaarst fahren dürfen?

Diese werden in der Niederschrift beantwortet.

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