In der BUNA-Sitzung vom 30.09.2009 wurde über die Gebühren für die „Straßenreinigung“ und der „Abfallentsorgung“ für das Jahr 2010 entschieden. Hier erfahren Sie in welchem Licht die Schönrederei von Verwaltung, Presse und Rundfunk zu sehen ist.
Durch die Neuvergabe der Müllabfuhr (Fa. Schönmackers) ab 2010 verringern sich die Kosten um ca. 53% auf 820 000 Euro pro Jahr. Dadurch sinkt die Gebühr für die 120 l Tonne auf 177,73 €.
Dies hätte man schon viel früher haben können, wenn die Stadt nicht in regelmäßigen Abständen den nunmehr fast 25 Jahre geltenden Vertrag immer wieder verlängert und nicht, wie von der UWG immer wieder gefordert, früher die Neuausschreibung veranlasst hätte.
Die Kaarster Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten 10 Jahren umweltbewusst verhalten und den Müllberg von 10900 auf 9100 to pro Jahr gesenkt, mussten aber dennoch immer wieder höhere Gebühren bezahlen. Ob sich dies bei der wiederum viel zu langen neuen Vertragszeit von 8 Jahren nicht wiederholt, bleibt abzuwarten.
Ein in vielen Städten (z.B. Mönchengladbach) mit Erfolg eingesetztes Mittel zur Senkung des Müllaufkommens und damit der Gebühren, nämlich die 40 l Tonne, wird von der Verwaltung leider mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt.
Deshalb hat die UWG dem TOP 11 der BUNA-Sitzung am 30.09.2009, „Abfallentsorgung“ nicht zugestimmt.
Der TOP 10 der vor genannten Sitzung befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung.
Es bleibt unklar, weshalb die Kosten für die Straßenreinigung innerhalb von zwei Jahren um 10% steigen, und das bei verringerter Leistung. Da die Verwaltungskosten für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Unternehmerleistungen stehen, sagt die UWG auch in diesem Punkt nein.
Zur Klarstellung: Straßenreinigung muss sein, doch die Erhebung von hohen, nicht nachvollziehbaren Gebühren lehnt die UWG ab.